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   BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92   

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https://dejure.org/1993,687
BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92 (https://dejure.org/1993,687)
BAG, Entscheidung vom 04.08.1993 - 4 AZR 511/92 (https://dejure.org/1993,687)
BAG, Entscheidung vom 04. August 1993 - 4 AZR 511/92 (https://dejure.org/1993,687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für die Beschränkung eines Rechtsmittels

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1 MTV für NRW § 8; GehaltsTV NRW §§ 2 und 3, Gehaltsgruppen I und II; ZPO § 518
    Eingruppierung im Einzelhandel - Beschränkung des Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 271
  • BB 1993, 2312
  • DB 1994, 1576
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.03.1983 - IVb ZR 19/82

    Einordnung von Streitigkeiten über eine durch Ehe oder Verwandtschaft begründete

    Auszug aus BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92
    Enthält die Rechtsmittelschrift bereits einzelne, aber nicht alle vom Rechtsmittelführer in der Vorinstanz gestellten Anträge, so kann allein hieraus nicht auf eine entsprechende Beschränkung des Rechtsmittels geschlossen werden (im Anschluß an BGH Urteil vom 30. März 1983 - IVb ZR 19/82 - NJW 1983, 1561, 1562).

    Von einer Beschränkung des Rechtsmittels kann nur dann ausgegangen werden, wenn der klare und eindeutige Wille zum Ausdruck gebracht worden ist, daß das erstinstanzliche Urteil insoweit hingenommen und nicht angefochten werden soll (vgl. BGH Urteil vom 30. März 1983 - IVb ZR 19/82 - NJW 1983, 1561, 1562).

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92
    Es handelt sich hierbei um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch in der Privatwirtschaft allgemein üblich ist und nach ständiger Senatsrechtsprechung keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe; vom 11. November 1992 - 4 AZR 117/92 -, zu II 1 der Gründe, n.v.).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92
    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Tarifbestimmung, auf den bei deren Auslegung nach ständiger Senatsrechtsprechung in erster Linie abzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92
    Dies ist die Tätigkeit, die mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Klägers in Anspruch nimmt (Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - AP Nr. 32 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu 2a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91

    Eingruppierung eines Schwergeräteinspektors

    Auszug aus BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92
    Die bei der Auslegung eines solchen unbestimmten Rechtsbegriffs vom Berufungsgericht vorgenommene Subsumtion kann der Senat daher nur daraufhin überprüfen, ob der Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TVAL II, zu 3a der Gründe).
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92

    Eingruppierung, Kfz-Mechaniker, Englischkenntnisse

    Auszug aus BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92
    Unerheblich ist dabei, ob der Kläger auch während mehr als der Hälfte der jeweiligen Tätigkeit, z. B. bei der Warenannahme oder bei der Überwachung der Lagerbestände, tatsächlich seine erweiterten Fachkenntnisse einsetzen und eine größere Verantwortung übernehmen muß als ein Angestellter der Gehaltsgruppe I. Eine Tätigkeit wie die Warenannahme erfüllt nämlich bereits dann die qualifizierenden Merkmale der Gehaltsgruppe II, wenn der Arbeitnehmer für diese Tätigkeit erweiterte Fachkenntnisse vorhalten und in nicht nur unerheblichem Maß auch tatsächlich einsetzen muß, und wenn diese Tätigkeit insgesamt für ihn eine größere Verantwortung mit sich bringt (vgl. Senatsurteil vom 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 -, zu II 3c der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 117/92

    Höherstufung eines Flugingenieurs während Umschulung - Berücksichtigung von

    Auszug aus BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92
    Es handelt sich hierbei um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch in der Privatwirtschaft allgemein üblich ist und nach ständiger Senatsrechtsprechung keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe; vom 11. November 1992 - 4 AZR 117/92 -, zu II 1 der Gründe, n.v.).
  • BAG, 08.11.1994 - 9 AZR 477/91

    Urlaubsvergütung im Freischichtenmodell

    Auszug aus BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92
    Damit sind, wie der Senat selbst für den Fall des Fehlens eines förmlichen Antrags erkannt hat (Senatsurteile vom 4. Juli 1973 - 4 AZR 475/72 - AP Nr. 122 zu § 1 TVG Auslegung; vom 11. September 1974 - 4 AZR 560/73 - AP Nr. 5 zu § 44 BAT), die Voraussetzungen des § 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO erfüllt.
  • BAG, 04.07.1973 - 4 AZR 475/72

    Regelmäßige Nachtarbeit - Nachtschichtarbeit - Kriterien - Gleichmäßigkeit -

    Auszug aus BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92
    Damit sind, wie der Senat selbst für den Fall des Fehlens eines förmlichen Antrags erkannt hat (Senatsurteile vom 4. Juli 1973 - 4 AZR 475/72 - AP Nr. 122 zu § 1 TVG Auslegung; vom 11. September 1974 - 4 AZR 560/73 - AP Nr. 5 zu § 44 BAT), die Voraussetzungen des § 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO erfüllt.
  • BAG, 11.09.1974 - 4 AZR 560/73

    Zuweisung einer zumutbaren Wohnung - Entzug der Trennungsentschädigung -

    Auszug aus BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92
    Damit sind, wie der Senat selbst für den Fall des Fehlens eines förmlichen Antrags erkannt hat (Senatsurteile vom 4. Juli 1973 - 4 AZR 475/72 - AP Nr. 122 zu § 1 TVG Auslegung; vom 11. September 1974 - 4 AZR 560/73 - AP Nr. 5 zu § 44 BAT), die Voraussetzungen des § 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO erfüllt.
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin wegen Bewährungsaufstiegs - Begriff des

    Das Revisionsgericht kann seine Anwendung nur daraufhin überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteile vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist bei einem solchen Rechtsbegriff grundsätzlich darauf beschränkt, ob das LAG vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06

    Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie

    Sie kann in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob bei der Anwendung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (zB Senat 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Banken Nr. 9; 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 38 = EzA ZPO § 518 Nr. 36).
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